Reglementierter Beauftragter Schulung

Um als reglementierter Beauftragter zugelassen zu werden, muss Ihr personal diverse wichtige Schulungen absolvieren. Diese sind für das Zulassungsverfahren ausschlaggebend und werden für eine erfolgreiche Zulassung zum reglementierten Beauftragten, vorausgesetzt. Nachfolgend stelle ich Ihnen die geforderten Schulungen und werde diese im Detail für Sie erläutern.

1) Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gemäß 11.2.5 VO (EU) 2015/1998).

1.1. An wen richtet sich dieses Schulungsangebot?

Diese Schulungen richtet sich an die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche zum Sicherheitsbeauftragten (sowie stellvertretenden Sicherheitsbeauftragten) ernannt werden sollen. Der Sicherheitsbeauftragte (auch Luftsicherheitsbeauftragter, Luftfrachsicherheitsbeauftragter genannt) ist für die Einhaltung der Vorgaben der VO (EU) 2015/1998 verantwortlich und für die Luftsicherheit sowie die Sicherheit der Luftfracht zuständig. Zudem dient der Sicherheitsbeauftragte auch als Ansprechpartner für das LBA.

1.2. Welche Voraussetzungen benötige ich, um Teilnehmen zu dürfen?

Um an diese Schulung teilnehmen zu dürfen, müssen Sie zwingend eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG absolvieren.

1.3. Welche Ziele verfolgt die Schulung?

Das Ziel dieser Schulung ist die Ausbildung, der von dem Unternehmen ernannten Personen, zum Luftsicherheitsbeauftragten (und Stellvertreter). Jedes zugelassene Unternehmen sowie jedes Unternehmen, welches sich im Zulassungsverfahren befindet, benötigt mindestens einen Luftsicherheitsbeauftragten.

1.4. Welche Kenntnisse & Fähigkeiten werden mir in der Schulung vermittelt?

Die Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten soll Ihnen folgende Punkte vermitteln:

  • Kenntnis über die einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für deren Einhaltung
  • Kenntnisse der internen, nationale, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
  • Motivationsfähigkeit anderer Mitarbeiter des Unternehmens
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der zivilen Luftfahrt, Terroranschläge und die aktuelle Bedrohungslage
  • Kenntnisse in den Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis über Zugangskontrollverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis über die Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung von verbotenen Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit,
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren

1.5. Wie lange dauert die Schulung?

Die Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten wird in einer 35-stündigen Präsenzschulung durch einen, vom LBA zugelassenen Ausbilder, absolviert. Dabei splittet sich die Ausbildung in 34 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten inklusive einer 45-minütigen Unterrichtseinheit für eine Lernzielkontrolle. Pausen während des Seminars sind natürlich mit inbegriffen. Insgesamt wird die Schulung innerhalb von 4 Tagen abgehalten.

1.6. Welche Kosten fallen für mich an?

Die Kosten des Seminars welches von First Class Zollservice Transportkettesicherheit & Transportvermittlungs GmbH angeboten wird, belaufen sich auf insgesamt 1250,00€. Darin enthalten sind:

  • Seminargebühren
  • Seminarunterlagen
  • Getränke
  • ein Mittagessen pro Tag

1.7. Wie erfolgt die Zulassung?

Am Ende der 4-Tätigen Ausbildung müssen die angehenden Sicherheitsbeauftragten eine Prüfung ablegen, welche mit mindestens 70% erfolgreich bestanden werden muss. Nach der erfolgreichen Schulungs-Teilnahme werden den frisch gebackenen Luftsicherheitsbeauftragten ein fälschungssicheres Zertifikat ausgehändigt. Die Gültigkeit dieser Schulung beträgt 5 Jahre und muss vor Ablauf erneuert werden.

1.8. Welche Zusatzleistung bietet mir First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH?

First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH bietet die Präsenzschulung zum Luftsicherheitsbeauftragten sowohl an Werktagen als auch an Wochenenden an. Ab 5 Schulungsteilnehmern kommen wir sogar zu Ihnen vor Ort.

2) Luftsicherheitsschulung (gemäß 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998).

2.1. An wen richtet sich dieses Schulungsangebot?

Diese Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche bei Luftpost / Luftfracht, Sicherheitskontrollen durchführen. Diese wären unter anderem:

  • Personal, welches abschließend entscheidet ob die Einstellungsanforderungen (§7 ZÜP und Schulung gemäß Kapitel 11 DVO (EU) 2015/1998) erfüllt sind
  • Personal welche nicht geprüfte bzw. nicht geschulte Personen (bspw. Reinigungskräfte) begleitet und dafür sorgt, dass kein unbefugter Zugang zu identifizierbarer Luftfracht erhält
  • Personal welches zuständig für die Vergabe von administrativen Zugangsberechtigungen zum luftsicherheitsrelevanten Bereich ist (bspw. Schlüsselvergabe, Aktivierung bzw. Sperrung von Chipkarten etc.).
  • Personal welches identifizierbare Luftfracht verpack und Warenannahme durchführt

2.2. Welche Voraussetzungen benötige ich, um Teilnehmen zu dürfen?

Voraussetzung für die Schulungsteilnahme ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG oder eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber (gemäß 11.1.5 DVO (EU) 2015/1998.

2.3. Welche Ziele verfolgt die Schulung?

Ziel dieser Schulung ist, dass die Mitarbeiter die notwendigen Sicherheitskontrollen (ausgenommen Kontrollen wie bspw. Röntgen) durchführen dürfen.

2.4 Welche Kenntnisse & Fähigkeiten werden mir in der Schulung vermittelt?

Die Schulung soll Ihnen folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln:

  • Erlangen der Kompetenz zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Realisierung der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Die Fähigkeit bei Entdeckung nicht erlaubter / verbotener Gegenstände eine angemessene Reaktion zu zeigen
  • Ansprechen und Aufhalten von unbefugten Personen, bzw. Umstände unter denen Personen aufgehalten und gemeldet werden
  • Die Kenntnis der Beförderungsvoraussetzungen, falls anwendbar
  • Vermittlung des Wissens der verschiedenen Meldeverfahren
  • Aufklärung über Terrorakte, sowie vorherige Eingriffe in die Zivilluftfahrt und aktuelle Risiken
  • Kenntnis der Schutzvoraussetzungen- und Anforderungen bei Fracht und Post.
  • Die Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Mitarbeitern, die mit Sicherheitskontrollen betraut sind
  • Kenntnis über die Ziele und Struktur der Luftsicherheit.
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsverordnungen- und Vorschriften

2.5. Wie lange dauert die Schulung?

Die Luftsicherheitsschulung kann sowohl online als auch in einem Präsenzseminar absolviert werden. Insgesamt beträgt die Schulungsdauer 6 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und wird, sofern Sie das Angebot des Präsenzseminars auswählen, von einem LBA zugelassenen Ausbilder durchgeführt.

2.6. Welche Kosten fallen für mich an?

Die Schulungskosten bei First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH belaufen sich je nach gewählter Wissensvermittlung bei

  • Onlineschulung für 48,00€
  • Präsenzseminar inklusive Seminarunterlagen für 70,00€

2.7. Wie erfolgt die Zulassung?

Am Ende der Schulung legen die angehenden Schulungsabsolventen eine Lernzielkontrolle ab welche, durch das bestehen dieser Kontrolle, eine Schulungsbescheinigung erhalten. Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

2.8. Welche Zusatzleistung bietet mir First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH?

First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH bietet nach Beantragung eine Onlineschulung für Sie an.

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