Transporteur (ohne Status RB)

Bitte beachten Sie, dass der untenstehende Beitrag nur noch begrenzte Gültigkeit hat. Mit der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes im Jahr 2017 wurde eine Übergangsfrist bis März 2018 eingeführt. Danach dürfen nur noch behördlich zugelassene Transporteure sichere Luftfracht befördern. Informationen zur Transporteurszulassung durch das LBA finden Sie hier:

Behördlich zugelassener Transporteur

Hier nun die ursprüngliche Nachricht:

Ein Transporteur ohne Status RB (also ohne Status ‘Reglementierter Beauftragter’) ist ein Unternehmen, welches im Auftrag eines reglementierten Beauftragten, eines bekannten Versender oder eines
geschäftlichen Versender für den sicheren Transport von Luftfracht beauftragt wird.

Annerkennung
Wenn ein Transporteur kein reglementierter Beauftragter ist, so kann er mittels Unterzeichnung einer Transporteurserklärung von einem reglementierten Beauftragten, einem bekannten Versender oder einem geschäftlichen Versender als Transporteur für sichere Luftfracht / Luftpost anerkannt werden.

Von ihm sind folgende Maßnahmen einzuhalten:

  • Alle Mitarbeiter, die diese Luftfracht/Luftpost befördern, werden eine Schulung des Sicherheitsbewusstseins erhalten haben.
  • Alle Mitarbeiter, die eingestellt werden und Zugang zu dieser Luftfracht / Luftpost erhalten, werden überprüft.
  • Frachträume der Fahrzeuge werden versiegelt oder verschlossen, Fahrzeuge mit
    • Planenabdeckung werden mit TIR- Seilen gesichert, die Ladeflächen von
    • Pritschenfahrzeugen werden bei Beförderung von Luftfracht überwacht.
  • Vor dem Beladen wird der Laderaum durchsucht und die Gültigkeit dieser Durchsuchung bis zum Abschluss des Beladens aufrechterhalten.
  • Jeder Fahrer führt einen Personalausweis oder Reisepass, oder sonstiges amtlich anerkanntes Dokument mit Lichtbild mit sich.
  • Die Fahrer legen zwischen Abholung und Zustellung keinen außerplanmäßigen Halt ein. Ist dies unvermeidlich, kontrolliert der Fahrer bei seiner Rückkehr die Sicherheit der Ladung und die Unversehrtheit von Verschlüssen und/oder Siegeln.
  • Stellt der Fahrer Anzeichen von Manipulation fest, unterrichtet er seinen Vorgesetzten und die Luftfracht / Luftpost wird nur mit entsprechender Mitteilung zugestellt.

Transportsicherung
Sicherungsmaßnahmen, die immer eingehalten werden müssen:

  • Luftfracht ist während der gesamten Transportkette vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  • Personal, das mit der Luftfracht betraut ist, muss zuverlässig und in die Tätigkeiten eingewiesen sein.
  • Bevor Luftfracht angenommen wird, wird sie äußerlich auf Manipulation überprüft, um sicherzustellen, dass die Sendung nicht durch unbefugten Zugriff beeinträchtigt wurde.

Beispiele für die Fahrzeugsicherung:

Koffer mit Ladetüren

  • z.B. mit einem konventionellen Vorhängeschloss am Verschluss zu sichern!

Planenkoffer mit Hebebühne und seitlichen Bracken

  • Hebebühne über Bedienelement am Aufbau zu öffnen / sichern,
  • Plane sowie Bracken müssen separat über Zollschnüre mit Schloss gesichert werden.

Sicherung bei Planenaufbau
durch Zollschnur, die durch die Halterungslaschen gezogen wird und an den Enden mit einem Schloss gesichert ist.