Wie sind Fahrer beim Transporteur zu schulen?

Aktuell: Obwohl dieser Beitrag aus dem Mai 2014 stammt, hat er durch die Einführung der Zulassungspflicht für Transporteure im Jahr 2017 neue Aktualität erlangt.

Hier finden Sie eine Übersicht verschiedener Fachartikel und Formulare zur Zulassung der Transporteure.

Hier die ursprüngliche Nachricht zur Schulung der Fahrer, die als sicher deklarierte Luftfracht befördern:

Grundsätzlich sind Fahrer gem. Kapitel 11.2.7 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zu schulen. Führen Fahrer jedoch selbst Sicherheitskontrollen durch, so ist eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 erforderlich.

Sicherheitskontrollen sind in diesem Zusammenhang unter anderem:

„Wer den Frachtraum eines Fahrzeuges, mit dem Sendungen transportiert werden gemäß Nummer 6.6.1.1 der Anhangs der VO (EU) 185/2010 sichert oder überwacht“

Auszug gemäß Nummer 6.6.1.1 der Anhangs der VO (EU) 185/2010:

….ist der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden sollen, zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR-Seile zu sichern, damit etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind, die Ladeflächen von Pritschenfahrzeugen sind zu überwachen,

Resultat:

Die Fahrer beim Transporteur, die ihr Fahrzeug selber öffnen und verschließen benötigen eine Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Verordnung (EU) Nr. 185/2010.