Incoterm EXW Pflicht zur Ausfuhrabfertigung?
Im Zusammenhang mit internationalen Lieferungen entbindet bei der Incoterm EXW (Ex- Works) den Verkäufer von nahezu allen Pflichten.
In der Verantwortung des Käufers liegen die Auswahl des Frachtführers, die Verladung sowie die Ausfuhrzollabfertigung. Es ist dem Käufer jedoch nicht gestattet hier eine Zollanmeldung abzugeben, da der Käufer in der Regel nicht der EU ansässig ist.
Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe c) DA bestimmt denjenigen als Ausführer, welcher befugt ist, über die Ausfuhr zu bestimmen.
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