Willkommen zum ersten Newsletter im Jahr 2017. Heute haben wir für Sie eine aktuelle Nachricht zum Thema sichere Lieferkette, die für viele Firmen umfangreiche Änderungen mit sich bringt. Nachtrag: regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema finden Sie in Zukunft hier: Transporteurs-Zulassung durch das LBA Behördlich zugelassener Transporteur (was ändert sich) Transporteur Sicherheitsprogramm (TSP) Transporteure benötigen in Zukunft eine aufwändige Zulassung! Das ist eine Gesetzesänderung, die für tausende Unternehmen eine Umstellung mit hohem Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten bedeutet. Wer ist betroffen? Betroffen sind Transporteure, die Luftfracht transportieren, die aber nicht den Status ‘reglementierter Beauftragter’ haben. Ein Transporteur ohne Status ‘reglementierter Beauftragter’ ist also ein Unternehmen, welches - von einem reglementierten Beauftragten oder
- von einem bekannten Versender
mit dem sicheren Transport von Luftfracht beauftragt wird. Diese Transporteure, konnten in der Vergangenheit relativ leicht Transportaufträge innerhalb der sicheren Lieferkette übernehmen. Es genügte bisher, wenn der Transporteur einem reglementierten Beauftragten oder einem bekannten Versender eine so genannte „Transporteurserklärung“ unterzeichnete. Mit der bevorstehenden Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ändert sich das grundsätzlich. Transporteure benötigen in Zukunft: - Ein Luftfrachtsicherheitsprogramm
- Einen Sicherheitsbeauftragten, der regelmäßig die vorgeschriebenen Schulungen besucht
- Eine behördliche Zulassung
- Eine §7 Überprüfung aller Mitarbeiter (Zuverlässigkeitsprüfung)
Für Transporteure ist das Zulassungsverfahren unübersichtliches Neuland. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen auf dem Weg zum zugelassenen Transporteur mit Beratung, Erstellung des Sicherheitsprogrammes für Transporteure und den vorgeschriebenen Schulungen. Wenn Sie als reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender Transporteure beauftragen, können Sie gerne einen Kontakt zu uns herstellen. Damit helfen Sie Ihren Transporteuren, möglichst leicht und reibungslos den Übergang zu den neuen gesetzlichen Anforderungen zu schaffen. Aktuelle Zoll-Seminare Wir haben für Sie eine neue Seminarbroschüre mit den Terminen fürs erste Halbjahr erstellt. - Welche Zollverfahren wann?
- Export- und Versandpapiere richtig erstellen
- Zollbegünstigter Warenexport
 Sie können das PDF hier herunterladen. Soweit unsere News im Januar. Im Februar gibt’s Nachrichten zu einer Gebührenänderung bei den Audits des Luftfahrtbundesamtes. Außerdem bereiten wir eine Umfrage vor, bei der Sie Amazon Gutscheine gewinnen können. Mit besten Grüßen aus Raunheim  | Holger Hille | Geschäftsführer | First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH | p: | +49 (0)6142 83 585 0 | f: | +49 (0)6142 83 585 20 | a: | Neckarstr. 45, 65479 Raunheim | w: | first-class-zollservice.de | | | | |