Das Transporteur Sicherheitsprogramm

– Artikel neu mit der Aktualisierung der Schulungsanforderungen für Fahrer zum 31. Juli 2021 –

Abbildung des Musters eines TSP vom LBAMit der behördlichen Zulassung der Transporteure und dem Transporteur-Sicherheitsprogramm wurde ein einheitlicher Standard für die sichere Lieferkette geschaffen.

Ein Sicherheitsprogramm mussten zuvor schon alle anderen Beteiligten der sicheren Lieferkette erstellen und beim LBA genehmigen lassen. So ist dieser Prozess für bekannte Versender (bV) und reglementierte Beauftragte (regB) nichts Neues mehr.

Die Transporteure waren bislang die Einzigen, die kein Sicherheitsprogramm erstellen mussten. Sie durften „einfach“ mittels anerkannter Transporteurserklärung eines reglementierten Beauftragten und/oder bekannten Versenders, sichere Luftfracht transportieren.

Die neue Anforderung der behördlichen Zulassung für Transporteure hat somit eine Lücke geschlossen und die Sicherheit der Lieferkette verbessert. Alle Transporteurserklärungen sind zum 4. März 2018 ungültig geworden und spielen somit keine Rolle mehr.

Das neue Sicherheitsprogramm für Transporteure dient auch dazu, eine flächendeckende Überwachung der Transporteure durch die Behörden zu ermöglichen. Mit der Einreichung des Transporteur Sicherheitsprogrammes wird es den Behörden (Luftfahrt Bundesamt) ermöglicht, gezielt Kontrollen bei den Transporteuren durchzuführen.

Mit Inkrafttreten der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum 4. März 2017 gab es für die Transporteure eine einjährige Übergangsfrist. Seit Ablauf der Frist dürfen nur noch die vom Luftfahrt Bundesamt zugelassenen Transporteure mit einem genehmigten Transporteur-Sicherheitsprogramm sichere Luftfracht und Luftpost befördern.

Wenn Sie als Transporteur eine Zulassung vom LBA bekommen, eröffnen sich für Sie Geschäftsmöglichkeiten, die anderen Transporteuren verschlossen bleiben. Sie können sich dann am Transoport der stetig zunehmenden Luftfrachtgüter beteiligen.

Da verschiedene mehrwöchige Schritte in einer vorgeschriebenen Reihenfolge durchlaufen werden müssen, kann sich die Zulassung 6 bis 9 Monate hinziehen.

Wir helfen Ihnen auf dem Weg zur Zulassung beim LBA.

In dieser kostenlosen Broschüre erfahren Transporteure …

  • die 9 Schritte zur Zulassung durchs Luftfahrt Bundesamt
  • welche Unterlagen Sie zusammen mit dem Zulassungsantrag einreichen müssen
  • welche Schulungen Ihre Fahrer machen müssen
  • wie die Zuverlässigkeitsüberprüfung abläuft, und was sie kostet
  • wie lange die einzelnen Schritte dauern und wie lange Sie auf die Zulassung warten müssen
  • und Vieles mehr …
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Geschäftsführer Holger Hille erklärt Schritt für Schritt, was Sie tun müssen um die Zulassung vor Ablauf der Frist zu bekommen. Sie bekommen diesen Ratgeber gratis als PDF zum Herunterladen.

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Erstellung und Aufbau des Transporteur-Sicherheitsprogrammes

Nachfolgend sehen Sie eine Aufführung der Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogrammes. Wir haben Ihnen zu jedem Kapitel die wichtigsten Erläuterungen vermerkt.

TSP Kapitel 1 „Inhaltsverzeichnis und Revisionsstand“

Das Inhaltsverzeichnis enthält die nachfolgend aufgeführten Kapitel des Transporteur-Sicherheitsprogrammes. Hinter jedes Kapitel vermerken Sie einen Revisionsstand mit Datum.

Beispiel:

  • Kapitel – Kontaktdaten Rev. 00 vom 07.02.2017 (Erstellung)
  • Kapitel – Kontaktdaten Rev. 01 vom 15.02.2017 (1. Änderung)

TSP Kapitel 2 „Verpflichtungserklärung“

Die Verpflichtungserklärung ist bereits vorgegeben. Sie muss auf Seite 5 des Transporteur-Sicherheitsprogrammes, durch den Sicherheitsbeauftragten, unterschrieben werden.

Sie verpflichten sich unter anderem dazu:

  • Unangemeldete Kontrollen der Behörden zu akzeptieren
  • Auf Anfrage des Luftfahrt Bundesamtes alle aktuellen Dispositionspläne Ihrer Fahrzeuge vorzuhalten
  • Dem LBA binnen 10 Tagen relevante Änderungen schriftlich mitzuteilen
  • Alle im Sicherheitsprogramm aufgeführten Maßnahmen während der Zulassungszeit einzuhalten

TSP Kapitel 3 „Kontaktdaten“

In diesem Kapitel geben Sie die Daten (Anschrift, Telefonnummer usw.) Ihres Hauptsitzes und falls vorhanden aller weiteren Niederlassungen an.

Bitte beachten Sie, dass Sie für jeden Standort einen Luftsicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertretung benennen. Die Kontaktdaten der Luftsicherheitsbeauftragten sind unter der jeweiligen Betriebsstätte anzugeben.

TSP Kapitel 4 „Selbstdarstellung des Unternehmens“

In diesem Kapitel stellen Sie das Unternehmen mit einer kurzen Darstellung vor. Gehen Sie dabei auf Ihre Haupttätigkeit und Ihre Spezialisierungen ein.

Beschreiben Sie auch kurz, welche Frachtarten (General Cargo / Pharma / Lebendes etc.) hauptsächlich befördert werden.

TSP Kapitel 5 „Personal“

In diesem Kapitel müssen Sie sicherstellen, dass nur überprüftes und geschultes Personal, Zugang zu sicherer Luftfracht/Luftpost erhält. Darunter fallen selbstverständlich alle Fahrer, die sichere Luftfracht befördern.

Ebenfalls bestätigen Sie, dass die Sicherheitsbeauftragten über eine Schulung nach Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998 verfügen und vorab eine positive Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten haben.

TSP Kapitel 6 „Transport der Fracht“

Der Transport von sicherer Luftfracht und Luftpost darf nur durch überprüfte und geschulte Fahrer erfolgen. Dabei ist es irrelevant ob es sich um eigenes Personal, Leiharbeiter oder ähnliches handelt. Beschreiben Sie, wie Sie sicherstellen, dass nur befugtes Personal sichere Luftfrachtsendungen transportieren. Beachten Sie dabei auch die Schlüsselvergabe- und Verwaltung Ihrer Fahrzeuge.

In diesem Kapitel beschreiben Sie bitte auch, dass Unbefugte keinen unbemerkten Zugang zu Ihren Fahrzeugen erhalten. Dazu müssen Sie darlegen, wie Sie Ihre Fahrzeuge während des Transportes und ggf. bei Fahrerpausen absichern.

TSP Kapitel 7 „Interne Qualitätssicherung“

Das Luftfahrt Bundesamt verlangt von Ihnen eine interne Überprüfung aller beschriebenen Sicherungsmaßnahmen. Diese Überprüfung kann durch die eignen Sicherheitsbeauftragten erfolgen, oder durch externe Sicherheitsbeauftragte (z.B. von First Class Zollservice) erfolgen.

Die interne Überprüfung (sogenanntes Audit zur Qualitätssicherung) muss mindestens jährlich erfolgen. Die Überprüfung muss selbstverständlich dokumentiert und auf Verlagen beim Luftfahrt Bundesamt eingereicht werden.

TSP Kapitel 8 „Notfallmerkblatt“

Erläutern Sie Ihre Meldekette für Unregelmäßigkeiten, nachvollziehbaren Manipulationen und/oder Bombenverdacht bzw. Bombendrohung.

Orientieren Sie sich an dem vom LBA zur Verfügung gestellten Notfallmerkblatt. Beziehen Sie die Kontaktdaten der Sicherheitsbeauftragten, der Polizei und Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes ein.

Die Anlagen zum Transporteur Sicherheitsprogramm

Ihrem Sicherheitsprogramm für Transporteure fügen Sie mindestens nachfolgende Anlagen bei:

  • Verpflichtungserklärung
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweise der Luftsicherheitsbeauftragten (Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Luftsicherheitsschulungen)
  • Notfallmerkblatt / Notfallplan
  • Interne Auditcheckliste
  • separate Liste mit Aufführung weiterer Betriebsstandorte

Muster Transporteur Sicherheitsprogramm

Das Luftfahrt-Bundesamt hat ein Musterdokument veröffentlicht, das wir Ihnen hier als Download hinterlegt haben. Der Stand dieses Downloads ist der 9. April 2021.

Muster Transporteur Sicherheitsprogramm [Word Dokument]

Die 3 Schritte zur behördlichen Zulassung als Transporteur

1. Benennung der Sicherheitsbeauftragten und Qualifizierung des Personals

Überlegen Sie, welche Personen die Funktion der Sicherheitsbeauftragten ausführen sollen. Beachten Sie dabei, dass die Sicherheitsbeauftragten volle Weisungsbefugnisse im Bereich Luftsicherheit erhalten und somit auch Ihren Fahrern Anweisungen geben dürfen. Die Funktion sollten verantwortungsbewusste Personen übernehmen.

Beantragen Sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSIG für die festgelegten Personen (2 Personen – 1 Luftsicherheitsbeauftragter und dessen Stellvertreter).

Den Antrag finden Sie auf unserer Downloadseite:

Antragsformulare Zuverlässigkeitsüberprüfung

Zudem organisieren Sie den Schulungsbesuch der Sicherheitsbeauftragten.

Termine der Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten finden Sie unter:

35 Stunden Schulung Luftsicherheitsbeauftragter

Für alle Fahrer, die sichere Luftfrachtsendungen befördern sollen, beantragen Sie ebenfalls die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG.

Nach positivem Erhalt dieser organisieren Sie für die Fahrer eine Schulung gem. Kap. 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998.

Alle Informationen zur 111.2.3.9 Schulung finden Sie hier:

Luftsicherheitsschulung 11.2.3.9 Online

Diese Schulung ist ab 1. Juli 2021 für die Fahrer erforderlich. Bis 30. Juni 2021 mussten Fahrer nur die folgende Schulung 11.2.7 machen.

Basisschulung Sicherheitsbewusstsein

Ab Juli 2021 kann die Basisschulung nur in einigen wenigen Fällen für Fahrer ausreichend sein. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Fahrer keinerlei Zugang zur Fracht im Fahrzeug hat. D.h. er muss das Fahrzeug bei Fahrtantritt schon verplombt bzw. versiegelt vorfinden und er darf diesen Verschluss nicht öffnen. Unter praktischen Gesichtspunkten können wir nur empfehlen grundsätzlich alle Fahrer zur 11.2.3.9 Schulung anzumelden!

2. Erstellung Ihres Transporteur-Sicherheitsprogrammes

Im zweiten Schritt erstellen Sie Ihr Sicherheitsprogramm, welches zukünftig alle Transporteure benötigen.

Hinweise zur Erstellung des Sicherheitsprogrammes haben wir oben für Sie zusammengestellt.

Haben Sie keine Zeit oder Geduld das Transporteur-Sicherheitsprogramm einschließlich aller Anlagen zu erarbeiten, so unterstützen wir Sie dabei gerne.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die gesamte Dokumentation und die Einreichung der Unterlagen beim Luftfahrt Bundesamt. Wir freuen uns über Ihre Anfrage und helfen gerne sowie unkompliziert weiter!

3. Zusammenstellung und Einreichung aller Unterlagen beim Luftfahrt Bundesamt

Lassen Sie Ihre Unterlagen von uns erstellen und zusammenstellen.

Sie erhalten einen Ordner, in dem Ihr Transporteur-Sicherheitsprogramm inklusive aller Anlagen und Nachweise enthalten ist.

Gerne reichen wir die Unterlagen auch für Sie beim Luftfahrt Bundesamt ein. Sie erhalten anschließend Ihre Bescheinigung als behördlich zugelassener Transporteur.

Kostenloses Beratungsgespräch für Transporteure

Melden Sie sich bei uns. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Kontakt

Cover Abbildung E-book Fragen und Antworten zur Zulassung für Transporteuere