Newsletter 02/2018
Liebe Leserinnen und Leser,
heute haben wir 3 aktuelle Themen für Sie:
- Neu bei FCZ: Sprengstoffspürhunde für Luftfracht und Veranstaltungen
- Ausbildungsplatz Kaufmann / -frau für Spedition und Logistikdienstleistungen
- Zoll: neuer Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen
Neu bei FCZ: Sprengstoffspürhunde für Luftfracht und Events
Jetzt halten auch die Vierbeiner bei First-Class-Zollservice Einzug. 4 Belgische Schäferhunde wurden für FCZ zu hervorragenden „Spürnasen“ ausgebildet!
Sie können unsere Sprengstoffspürhunde für 2 Einsatzbereiche buchen:
Info Sprengstoffspürhund zur Luftfrachtkontrolle
Info Sprengstoffspürhund für den Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen
Leider haben die letzten Jahre gezeigt, dass die Bedrohung auch bei uns immer realer wird und nicht mehr nur fern von uns stattfindet, sondern immer öfter direkt vor unserer Haustür.
Zum Schutz von Veranstaltungen und für die Kontrolle von Luftfracht verfügen wir mit unseren Spürhunden über Helfer, deren Arbeit dort beginnt, wo menschliche und technische Fähigkeiten an ihre Grenzen gelangen.
Kein technisches Gerät besitzt auch nur annähernd das Leistungsvermögen einer Hundenase. Technische Spürgeräte sind sehr teuer und trotzdem den Sinnesleistungen gut ausgebildeter Hunde weit unterlegen.
- Ein Sprengstoffspürhund ist in der Lage, die festgelegten und auch höhere Einzelmengen Sprengstoff zu entdecken und anzuzeigen.
- Auch die Suche von Waffen gehört zu den Aufgaben eines Sprengstoffspürhundes.
Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.
Freier Ausbildungsplatz „Kaufmann / -frau für Spedition und Logistikdienstleistungen“
Kennen Sie junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle suchen? Wir bieten ab August 2018 einen Ausbildungsplatz als Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikleistungen an.
Geben Sie diese Information ggf. an Ausbildungsplatzsuchende weiter.
Informationen zur offenen Stelle finden Sie hier.
Zoll: neuer Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen
Mit Stand vom 13.02.2018 gibt es vom Zoll einen neuen Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen.
Dies betrifft beispielsweise die Neubeantragung oder Neubewertung einer AEO Zulassung.
Bisher wurde in den Anträgen die Steuer-ID von Unternehmensmitarbeitern abgefragt. Das ist nun wegen datenschutzrechtlicher Bedenken und einer ausstehenden Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof fragwürdig geworden.
Der neue Fragebogen verzichtet daher auf die Abfrage von Steuer-IDs. Sie können aber auch die alten Fragebögen benutzen und die Steuer-IDs einfach weglassen.
Das wars für heute in unserem Februar-Newsletter.
Für Rückfragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus dem gerade eiskalten Raunheim,