Newsletter 09/2017
Liebe Leserinnen und Leser,heute haben wir eine Reihe von neuen und spannenden Themen für Sie:
Neue Vorschriften zum Datenschutz betreffen alle UnternehmenAm 30. Juni 2017 wurde in Deutschland das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung“ beschlossen. Für Unternehmen verschärfen sich damit die Anforderungen an den Datenschutz. Eine Vorgabe ist, dass alle Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, regelmäßig geschult werden müssen. In der Praxis sind das in vielen Unternehmen fast ALLE Mitarbeiter. Die entsprechenden Schulungen Ihrer Mitarbeiter müssen im Unternehmen dokumentiert werden. Bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung werden dramatische Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro fällig. Die Anforderung, Mitarbeiter über die aktuellen Datenschutzgesetze zu schulen, ist aber relativ einfach umzusetzen. Wir bieten Ihnen ab sofort 2 bequeme Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter zu schulen: Die Onlineschulung „Datenschutzunterweisung gemäß BDSG“ https://first-class-zollservice.de/onlineschulung-datenschutz-bdsg/ Ihre Mitarbeiter können mit der Onlineschulung die Inhalte zeitlich flexibel bearbeiten. Keine Terminprobleme, keine Reisezeiten. Das firmeninterne Seminar „Datenschutzunterweisung gemäß BDSG“ https://first-class-zollservice.de/datenschutzunterweisung-gemaess-bdsg Ab einem Schulungsbedarf von 5 Mitarbeitern kommen wir auch gerne zu Ihnen ins Unternehmen und halten für Sie eine firmeninterne Schulung vor Ort. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den beiden o.g. Seiten unserer Homepage. Neues von First Class Zollservice: Hilfsaktion für Flüchtlinge aus MossulIn unseren Unternehmensgrundsätzen haben wir uns schon seit langem auf die Fahnen geschrieben: „Gewinnorientierung, soziale Verantwortung und umweltfreundliches Handeln schließen sich keinesfalls aus.“ Diejenigen, denen es besser geht, sollten sich der Verantwortung stellen, mit Ihren Möglichkeiten zu helfen. Wir haben in diesem Sinne unser Personal und unsere Ausrüstung zur Verfügung gestellt, um einen Transport mit Nahrungsmitteln und medizinischen Gütern auf den (Luft-)Weg zu bringen. Mit der Hilfe von First Class Zollservice und weiteren beteiligten Unternehmen wurden am 15. August 20 Tonnen Hilfsgüter für Flüchtlinge ins Krisengebiet Mosul im Norden des Iraks verschickt. Neues vom ZollZoll: REX – „Registrierter Ausführer“Die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren wurde mit der Einführung des Systems des registrierten Ausführer (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive umgestellt. Das REX-System kann auch im künftigen Freihandelsabkommen vorgesehen sein; im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens ist dies zunächst mit Kanada (CETA) der Fall. Bei einem registrierten Ausführer oder kurz REX handelt es sich nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System. Im Gegensatz zum Status des im Präferenzrecht bekannten ermächtigten Ausführers. Der Rex bei der Ausfuhr Zwischen der Europäischen Union und Kanada wurde das Freihandelsabkommen im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Es wird jedoch erst nach einer entsprechenden Mitteilung im Amtsblatt der EU vorläufig anwendbar sein. Eine Registrierung ist allerdings bereits möglich. Zoll: Der „Zugelassener Ausführer“Der Ausführer konnte bislang, mit der entsprechenden Bewilligung, auf die Abfertigungen bei der Ausfuhrzollstelle oder seinem Binnenzollamt verzichten. Die zeitraubenden Kontrollen, das Beachten von Öffnungszeiten sowie der Vorführung von Ware, spielten keine Rolle mehr. Auch die Versandzeiten verkürzten sich erheblich. Die Überlassung der Ausfuhr erfolgte im Unternehmen am Bildschirmarbeitsplatz. Ein ATLAS-Zugang war die Voraussetzung. Der zugelassene Ausführer erhielt auf dieser Basis das sogenannte Ausfuhrbegleitdokument. Damit konnte der Transport ab dem Firmenhof beginnen. Ab dem 01. Mai.2016 entfällt die Bewilligung ,,zugelassener Ausführer‘‘. Der Nachfolger des vereinfachten Ausfuhrverfahrens ,,zulassender Ausführer‘‘ ist die Bewilligung ,,vereinfachte Zollanmeldung‘‘. Zunächst ändert sich dadurch nicht viel. Weiterhin werden Waren, die vom Anmelder in das Ausfuhrverfahren überführt werden, durch eine vollständige oder vereinfachte EDV-Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle übermittelt. Einige Bewilligungsvoraussetzungen sind hingegen NEU. Künftig sind bei der vereinfachten Zollanmeldung erhöhte Voraussetzungen zu beachten. Darunter fallen u.a.
Bis spätestens 2019 werden die Inhaber von ZA Bewilligungen neu bewertet. Dieses Verfahren wird durch die zuständigen Hauptzollämter durchgeführt. Der Zoll hat bereits Rundschrieben zu Neubewertung versandt. Endspurt für die Mitarbeiter Aus- und Weiterbildung 2017In 3 Monaten ist das Arbeitsjahr praktisch schon wieder zu Ende. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Mitarbeiter noch rechtzeitig für wichtige Seminare anzumelden. Hier finden Sie die Seminartermine von Mitte September bis einschließlich Dezember. https://first-class-zollservice.de/seminartermine/ Im nächsten Newsletter am 28. September bekommen Sie dann schon die Termine für 2018. Herzliche Grüße aus Raunheim
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