Mit Beginn des Jahres 2020 ergeben sich einige Änderungen im Bereich Luftsicherheitsschulungen.
Schulung Auffrischer für Luftsicherheitsbeauftragte nicht mehr online möglich
Diese Schulung wird benötigt um die Gültigkeit der 35 Stunden Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten zu verlängern. Bisher konnten Sicherheitsbeauftragte diese Schulung wahlweise im Seminar oder als Online Kurs absolvieren.
Ab 1.1.2020 sind die Online Kurse nicht mehr zulässig. Zur Verlängerung der Gültigkeit muss also das Seminar 4 UE Auffrischung für Luftsicherheitsbeauftragte besucht werden.
Luftsicherheits-Schulungsinhalte werden vom LBA vorgegeben
Die Inhalte der o.g. Auffrischer-Schulung und der 22 UE Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte werden ab diesem Jahr vom Luftfahrt-Bundesamt vorgegeben.
Die vorgegebenen Inhalte sind für das laufende Kalenderjahr gültig und werden dann vom LBA aktualisiert.
Da die Inhalte vorgegeben sind müssen Schulungsunternehmen diese Schulungen nicht mehr genehmigen lassen.
Angabe der Schulungsdauer von Stunden auf Unterrichtseinheiten geändert
Die o.g. 22 UE Schulung war bisher als 16 Stunden Schulung bekannt. Die Dauer hat sich nicht geändert. Nur die Nennung von Unterrichtseinheiten (=45 Minuten) anstelle von vollen Stunden ist neu.
Neue Luftsicherheitsschulung zum Jahreswechsel 2020/2021
Zum Jahresende bzw. mit Beginn des nächsten Jahres wird es eine neue Luftsicherheitsschulung gemäß Kapitel 11.2.8.2 der DVO (EU) 2019/1583 geben.
In dieser Schulung wird es um Cybersicherheit im Bereich der Luftsicherheit gehen.
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.