Bekannter Versender – jetzt doch beantragen?
Viele Firmen bekommen derzeit die Auswirkungen der verschärften Kontrollmaßnahmen bei Luftfracht zu spüren. Zusätzlich fallen ab dem 30.06.2019 die Sonderkontrollmaßnahmen weg.
Das macht es so manchem Unternehmen schwer bis unmöglich Waren (wie zum Beispiel Schrauben, große Gebinde, Fässer oder Maschinen) als sichere Luftfracht ausgewiesen zu bekommen.
Durch die Verschärfung der Kontrollen entsteht ein erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit bzw. Personalkosten.
So sind z.B. mit den anspruchsvolleren Kontrollen 3-4 Mitarbeiter mit einer Sendung beschäftigt (und das mitunter über mehrere Stunden), anstatt wie bisher nur 2 Mitarbeiter.
Durch das Auftauchen von blauem Sprengstoff, der sehr schwer zu finden ist, verlangt das Luftfahrt-Bundesamt seit Kurzem kompromisslos scharfe Kontrollen, damit die Sicherheit des Luftverkehrs weiter gewährleistet ist.
Alle Sendungen, bei denen ein Dunkelalarm auftaucht, der größer als die Fläche eines Handys ist, müssen geöffnet werden.
Dadurch dass viel mehr Packungen geöffnet, untersucht und wieder neu verpackt werden müssen, entstehen also jede Menge Personal- und Verpackungskosten.
Die Versender müssen jetzt überlegen, wie sie auf die Verschärfung der Luftfrachtkontrollen reagieren.
Sie können alles laufen lassen, haben aber dafür die gerade beschriebenen großen Mehrkosten bei den Frachtkontrollen. Und das dauerhaft!
Oder Sie könnten darüber nachdenken eine Zulassung als bekannter Versender zu beantragen.
Die Kosten für den Status „bekannter Versender“ stehen also den Mehraufwandskosten für Frachtkontrollen entgegen.
Doch hätte man die Kosten der Zulassung nicht schon nach ca. einem Jahr (abhängig von der Größe des Unternehmens) wieder raus? Dann könnte man sich ab da den Mehraufwand gänzlich sparen.
Der Vorteil eines bekannten Versenders ist, dass er die Sendungen selbst schon sicher versenden kann. Es müssen also auf dem Versandweg keine Frachtkontrollen gemacht werden.
Dies stellt eine erhebliche Zeitersparnis dar, da die Wartezeiten an den Kontrollstellen wegfallen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass weder weitere Verpackungskosten, noch sonstige Mehraufwandskosten anfallen, da keine weiteren Kontrollen nötig sind, wenn die Fracht durch einen reglementierten Beauftragten befördert wird, um die sichere Lieferkette einzuhalten.
Wie oben gesagt reicht beim Röntgen schon ein Dunkelalarm von der Größe eines Handys um das Öffnen und Durchsuchen der Pakete auszulösen. Ein besonderer Vorteil der bekannten Versender ist deshalb, dass das Risiko von Beschädigungen der empfindlichen Fracht dadurch gemindert wird, dass dieses Öffnen und Neuverpacken wegfällt.
First Class Consults® steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir begleiten Unternehmen auf dem Weg zur Zulassung als bekannter Versender, reglementierter Beauftragter oder behördlich zugelassenen Transporteur.
Auch nach Erhalt Ihrer Zulassung als bekannter Versender müssen Sie auf unsere Hilfe nicht verzichten. Durch unsere Betreuungsverträge sind wir, wenn Sie das wünschen, weiterhin für Sie da.
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