Reglementierter Beauftragter & Bekannter Versender

Beim Versand von Luftfracht müssen von den beteiligten Unternehmen umfangreiche und komplizierte Sicherheits-Bestimmungen eingehalten werden. Dies dient zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.

Als in der Lieferkette beteiligtes Unternehmen (z.B. Speditions-, Kurier-, Expressunternehmen, Luftfahrtunternehmen, etc.) benötigen Sie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen möglicherweise eine Anerkennung als bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Erlangung des jeweiligen Status.

Sichere Lieferkette

In der sicheren Lieferkette wird Luftfracht nur von “sicheren” Unternehmen gehandhabt, die entweder bekannter Versender oder reglementierter Beauftragter sind.

Bekannter Versender (bV)

Der bekannte Versender ist derjenige, der als Erster identifizierbare Luftfracht in den Sendungslauf gibt, das heißt, dass bei diesem die Luftfrachten vor Ort ausgewählt werden bzw. entstehen.

Ausschließlich die Fracht eines sogenannten „bekannten Versenders“ kann durch einen reglementierten Beauftragten als sichere Luftfracht auf Passagierflugzeugen befördert werden, da eine sichere Lieferkette sonst nicht gewährleistet werden kann.

Sie können Ihr Unternehmen als „bekannter Versender“ zertifizieren lassen. Voraussetzung dazu sind bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Schulungen Ihres Personals, sowie eine Sicherung der Räume, in denen die zu verschickenden Sendungen / Waren gelagert werden.

Alle Sicherungsmaßnahmen werden in einem Bekannten-Versender-Sicherheitsprogramm schriftlich festgelegt und im Betrieb umgesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unsereren FAQ bekannter Versender.

Bei der Erstellung und Einreichung der Dokumentation sowie beim Zulassungsverfahren beraten und begleiten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an.

Reglementierter Beauftragter (RegB)

Reglementierte Beauftragte sind Unternehmen die Sicherheitskontrollen und/oder Frachtkontrollen an Luftfrachten durchführen.

Reglementierte Beauftragte können durch ihren Status sichere Luftfrachten handeln, transportieren oder lagern ohne dass die Sendungen den sicheren Status verlieren. Sollte es sich um unsichere Sendungen handeln kann der regB mit entsprechend geschultem Personal und der notwendigen Kontrolltechnik die Sendungen durch eine Frachtkontrolle prüfen und den unsicheren Status in einen sicheren Status umwandeln.

Durch eine Frachtkontrolle wird geprüft, ob die Sendung tatsächlich den deklarierten Inhalt enthält und es wird sichergestellt, dass keine verbotenen Gegenstände als Luftfracht aufgegeben werden.

Um als reglementierter Beauftragter tätig zu sein, benötigen Sie ein Luftfrachtsicherheitsprogramm mit den Beschreibungen Ihrer Sicherheitsmaßnahmen, die entsprechenden Schulungen für Ihr Personal sowie die Zulassung vom Luftfahrt Bundesamt.

Wie kann Ihr Unternehmen den Status bV oder RegB erlangen?

Der Status wird vom Luftfahrt-Bundesamt vergeben. Um den jeweiligen Status zu erlangen müssen Sie ein Sicherheitsprogramm erstellen und Ihre Mitarbeiter müssen bestimmte Schulungen absolvieren.

Wir beraten Sie und begleiten Sie gerne bis zum Status bekannter Versender / reglementierter Beauftragter. Den Umfang unserer Unterstützung können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen auswählen.

Das erste Beratungsgespräch vor Ort in Ihrem Unternehmen ist unverbindlich und kostenlos!

Mit diesen Dienstleistungen können wir Sie auf Ihrem Weg zum bV oder RegB unterstützen:

  • Erstellung von bekannte Versender Sicherheitsprogrammen (bekannte Versender)
  • Erstellung von Luftfrachtsicherheitsprogrammen (reglementierte Beauftragte)
  • Deutschlandweit Schulungen durch zugelassene Ausbilder, als öffentliches Seminar oder als Inhouse-Seminar exklusiv für Ihr Unternehmen. Manche Themen können auch als Online-Schulung durchgeführt werden.
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Vorbereitung auf das Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt.
  • Begleitung beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt.
  • Durchführung der jährlichen internen Audits inkl. Checklisten, Dokumentation und Bericht.
  • Bereitstellung eines externen Luftsicherheitsberaters.

Kostenloses Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen inkl. Rundgang und anschließender Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise im Bereich Luftfrachtsicherheit.

Gerne vereinbaren wir einen kostenlosen Beratungstermin mit Ihnen. Zögern Sie nicht uns anzurufen oder eine Anfrage mit dem Kontaktformular zu stellen.