FAQs zur Zulassung zum bekannten Versender

First Class Consults unterstützt Unternehmen bei der Zulassung zum bekannten Versender. Hier haben wir einige Fragen und Antworten für Sie zusammen gestellt.

Für weitere Informationen und eine Schritt für Schritt Planung Ihrer Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Muss ein bekannter Versender seine Luftfracht immer an einen reglementierten Beauftragten übergeben?

Muss ich den Status “bekannter Versender” besitzen, um Luftfracht versenden zu können?

Muss ich meine Geschäftsprozesse ändern, um den Status “bekannter Versender” zu erhalten?

Müssen dem Luftfahrt-Bundesamt Änderungen mit Bezug auf den Zulassungsstatus mitgeteilt werden?

Wann hat Fracht ihren Ursprung in der Betriebsstätte?

Warum sollte ich die Zulassung zum “bekannten Versender” beantragen?

Was bedeutet der Sicherheitsstatus “Sicher-SCO”?

Was bedeutet der Sicherheitsstatus “Sicher-SHR”?

Was bedeutet der Sicherheitsstatus “Sicher-SPX”?

Was bedeutet es, bekannter Versender zu werden?

Was ist ein “bekannter Versender”?

Was ist ein “geschäftlicher Versender”?

Welche Merkmale machen Luftfracht identifizierbar?

Welche Möglichkeiten bestehen, um Luftfracht im Status “sicher” zu versenden?

Woher wissen reglementierte Beauftragte oder Luftfahrtunternehmen, wer als bekannter Versender zugelassen ist?

Woran erkenne ich einen reglementierten Beauftragten?

Ich versende bereits Luftfracht auf der Grundlage einer Sicherheitserklärung. Was passiert nach dem Ende des gesetzlichen Übergangszeitraumes, also nach dem 25. März 2013?