Übergangsregelung für Luftsicherheitsschulungen, die wegen der Corona Krise ausfallen

Was passiert eigentlich, wenn der Ablauf einer Schulungs-Gültigkeit in den Zeitraum fällt, in dem wegen der Corona Krise keine Seminare stattfinden?

Wegen des Corona Virus sind Luftsicherheitsschulungen deutschlandweit für die nächsten Wochen abgesagt worden.

Viele Mitarbeiter in der Luftsicherheit müssen aber eine lückenlose Gültigkeit ihrer Schulungen nachweisen, damit sie ihren Beruf überhaupt ausüben dürfen.

Ein Beispiel:

  1. Eine Luftsicherheitskontrollkraft darf nach Ablauf der Gültigkeit keine Frachtkontrollen durchführen.
  2. Um die Gültigkeit zu erhalten, müsste deshalb rechtzeitig eine Fortbildung mit 22 Unterrichtseinheiten besucht werden.
  3. Die Schulungsveranstalter haben aber diese Fortbildungen abgesagt, weil in einer Seminargruppe über 2 Tage ein hohes Ansteckungsrisiko besteht.

Das Luftfahrt-Bundesamt hat dazu eine Übergangsregelung erlassen.

Das LBA schreibt dazu:

Schulungen, deren Gültigkeit ab dem 16.03.2020 regulär endet, behalten für weitere 6 Monate ihre individuelle Gültigkeit ohne Absolvieren einer Fortbildung oder erneuten Schulung.

Die Übergangslösung gilt für Personen, die nach den Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 verpflichtet sind, die Gültigkeit ihrer Schulungen zu aktualisieren.

  • Das heißt, wenn die Gültigkeit ihrer Schulung ab dem 16. März 2020 eigentlich zu Ende wäre, können Sie ihre Tätigkeit auch ohne neue Schulung noch 6 Monate lang ausüben.
  • Spätesten mit Ablauf der 6-monatigen Übergangsfrist muss dann die Schulung nachgeholt werden.
  • Wichtig: Die Übergangslösung verlängert die Dauer der dann neu erteilten Gültigkeit nicht. Wenn die alte Gültigkeit beispielsweise im März geendet hätte, wird die später erteilte neue Gültigkeit wieder im März enden – auch wenn Sie das Seminar dazu beispielsweise erst im kommenden September besuchen.

Im Seminarangebot der First-Class-Academy gilt dieser 6-monatige Aufschub (Mitte März bis Mitte September) für die folgenden Seminare:

LS02 – 8 UE Luftsicherheitsschulung 11.2.3.9

LS03 – 8 UE – Luftsicherheitsschulung gemäß DVO (EU) 2015/1998

LS05 -Andere Personen als Fluggäste mit unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen Kapitel 11.2.6

LS08 – 4 UE Schulung Auffrischung Sicherheitsbeauftragte

LS09 – 22 UE Fortbildung für Kontrollkräfte für Luftfracht und Luftpost

LSWBT21 – 2 UE Luftsicherheitsschulung Sicherheitsbewusstsein

Soweit die Corona Krise es zulässt, werden wir aber schon ab Juni wieder Seminare anbieten. Sie können dann schnellstmöglich das jeweilige Seminar nachholen. An der Gültigkeitsdauer ändert nichts.