Zulassung Transporteure
Sind Sie Transporteur? Dieses kostenlose E-book ist für Sie! Für Transporteure sind die neuen gesetzlichen Regelungen eine Herausforderung. Unser kostenloser Ratgeber erklärt in einfachen Schritten den Weg zur Zulassung als behördlich zugelassener Transporteur. Klicken Sie hier – kostenlos!
Zulassung Transporteure
Die Zulassung für Transporteure wurde mit dem “Ersten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes” neu eingeführt. Betroffen sind Sie als Transporteur, wenn Sie im Rahmen der sicheren Lieferkette Luftfracht transportieren wollen.
Seit März 2018 dürfen Sie ohne die behördliche Zulassung keine sichere Luftfracht mehr befördern.
First Class Zollservice
- hilft Ihnen bei der Antragstellung und bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
- bietet Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen deutschlandweit an.
- erstellt mit Ihnen das Transporteur-Sicherheitsprogramm.
Sie finden in den folgenden Fachartikeln umfangreiche Informationen zur Zulassung.
Überblick zur Transporteurs-Zulassung
Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick zum Thema.
- Wer ist betroffen?
- Was müssen Transporteure tun, um eine Zulassung zu bekommen?
Außerdem erfahren Sie, welche Dienstleistungen First-Class-Zollservice anbietet, um den Übergang für Sie zu erleichtern.
Regelungen für Transporteure – vorher – nachher
Hier gehen wir ausführlicher auf die Änderungen ein.
Wir beschreiben die bisherige Praxis der Transporteurserklärung, sowie die Auswirkungen des neuen Gesetzes für die Transporteure, die bisher mit Transporteurserklärung fahren.
Die sichere Lieferkette wird ebenfalls vorgestellt.
Transporteur Sicherheitsprogramm
Die Erstellung des Transporteur Sicherheitsprogramm (abgekürzt TSP) ist der schwierigste Teil der Zulassung.
Wenn das TSP nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird das LBA Ihren Antrag ablehnen, und Sie verlieren mehrere Monate.
Schnell ist dann die Übergangsfrist verstrichen und Sie dürfen keine Aufträge für Luftfracht mehr annehmen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung
Sicherheitsbeauftragte und Fahrer dürfen Ihrer Tätigkeit nur nach der erfolgreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nachgehen. Sogar die vorgeschriebenen Schulungen dürfen erst nach der Überprüfung besucht werden.
Hier erklären wir Ihnen, was die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist, und wie sie funktioniert.
Außerdem finden Sie die bundeslandspezifischen Downloads der Formulare.
Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Ihr Sicherheitsbeauftragter sowie Stellvertreter müssen zwingend an einer 4-tägige Schulung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 teilnehmen.
Das Ziel dieses Seminars ist, dass die Teilnehmer für ihre zukünftige Aufgabe als Luftsicherheitsbeauftragte qualifiziert werden.
Hier finden Sie die Infos zum Seminar, sowie die nächsten Seminartermine.
Schulung der Fahrer
Alle Fahrer müssen eine Schulung gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kap. 11.2.7 durchführen.
Das ist eine kurze Schulung, die dazu dient, die Fahrer mit den Anforderungen der Luftsicherheit vertraut zu machen.
Diese Schulung kann im Präsenzseminar oder als Onlineschulung absolviert werden.
Auf der folgenden Seite finden Sie die Seminarbeschreibung, sowie die nächsten Seminartermine.
Die einjährige Übergangsfrist mag auf den ersten Blick lang erscheinen.
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung aber,
- dass alle Mitarbeiter im Unternehmen (auch die zukünftigen Sicherheitsbeauftragten) vermutlich im Tagesgeschäft integriert sind – und die Aufgaben zur Zulassung deshalb wohl häppchenweise erledigt werden.
- die Schritte zur Zulassung in einer bestimmten Reihenfolge erledigt werden müssen, wobei bei einzelnen Schritten Wartezeiten von mehreren Wochen anfallen werden.
Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich mit dem Zulassungsprojekt.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.
Rufen Sie einen unserer Spezialisten an, oder schreiben Sie ihm eine E-Mail:
Oliver Hartmannsberger
06142-8358517
Alexander Huhn
06142-8358516